Verband für Kleine Münsterländer Vorstehhunde Landesgruppe Schwaben e.V.
 
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§ 2
Zweck

  1. Der Verein ist ein Zuchtverein. Er vereinigt Züchter und Freunde des Kleinen Münsterländer Vorstehhundes, nachstehend KlM genannt, mit dem Ziele, den KlM mit einem für den Jagdgebrauch formvollendeten Körper zu züchten, sein ursprüngliches Wesen zu erhalten, seine jagdlichen Eigenschaften zu pflegen, um der waidgerechten Jagd und somit dem Schutz des Wildes zu dienen.
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne der §§ 51 bis 68 AO (Abgabenordnung) 1977. Der Verein ist selbstlos tätig. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist von seiner Tätigkeit ausdrücklich ausgeschlossen. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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