Die Arbeit innerhalb der Landesgruppe wird durch die von der Hauptversammlung
des Verbandes verabschiedeten Ordnungen in ihrer jeweiligen Fassung
geregelt:
a) durch
eine Zuchtordnung
b) durch eine Geschäftsordnung
c) Zuchtschauordnung
d) Zuchtrichterordnung
e) durch eine Ehrenordnung
Das Zuchtbuch wird vom Verband geführt. Der Zwingerschutz wird
vom Verband gewährleistet.