|
|
|
§
4
Mitgliedschaft im Jagdgebrauchshundverband e. V. (JGHV)
-
Die
Landesgruppe ist Mitglied des Deutschen Jagdgebrauchshundverbandes
e. V. und erkennt die Satzung, die Disziplinar- und Verbandsgerichtsordnung
des JGHV an und unterwirft sich deren Bestimmungen.
§5
Verhältnis zum Verband
-
Die Landesgruppe erkennt die durch die Hauptversammlung des Verbandes
beschlossene Einheitssatzung an und unterwirft ihre Mitglieder der
Ehrenordnung des Verbandes (§ 26 der Satzung des Verbandes).
Dies gilt auch dann, wenn unabhängig vom Abstimmungsergebnis
der Mitgliederversammlung die Hauptversammlung des Verbandes mit
qualifizierter Mehrheit der Stimmen die Einheitssatzung beschließt
oder ändert.
|