Verband für Kleine Münsterländer Vorstehhunde Landesgruppe Schwaben e.V.
 
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§ 4
Mitgliedschaft im Jagdgebrauchshundverband e. V. (JGHV)

  1. Die Landesgruppe ist Mitglied des Deutschen Jagdgebrauchshundverbandes e. V. und erkennt die Satzung, die Disziplinar- und Verbandsgerichtsordnung des JGHV an und unterwirft sich deren Bestimmungen.

§5
Verhältnis zum Verband

  1. Die Landesgruppe erkennt die durch die Hauptversammlung des Verbandes beschlossene Einheitssatzung an und unterwirft ihre Mitglieder der Ehrenordnung des Verbandes (§ 26 der Satzung des Verbandes). Dies gilt auch dann, wenn unabhängig vom Abstimmungsergebnis der Mitgliederversammlung die Hauptversammlung des Verbandes mit qualifizierter Mehrheit der Stimmen die Einheitssatzung beschließt oder ändert.
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