Verband für Kleine Münsterländer Vorstehhunde Landesgruppe Schwaben e.V.
 
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§ 7
Ehrenmitgliedschaft

  1. Die Mitgliederversammlung kann Mitglieder ihrer Landesgruppe, die sich um die Landesgruppe oder den Verband besondere Verdienste erworben haben, zu Ehrenmitgliedern und Ehrenmitglieder zu Ehrenvorsitzenden ernennen. Wird die Ehrenmitgliedschaft mit einer Beitragsbefreiung verbunden, hat die Landesgruppe dessen ungeachtet auch für dieses Mitglied den Umlagebetrag an den Verband abzuführen.

§ 8
Ende der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
  2. Der Austritt ist dem Vorstand der Landesgruppe spätestens einen Monat vor Schluss des Geschäftsjahres durch eingeschriebenen Brief zu erklären und wird zum Ende des laufenden Geschäftsjahres wirksam.
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