Verband für Kleine Münsterländer Vorstehhunde Landesgruppe Schwaben e.V.
 
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  1. Der Antrag ist binnen drei Monaten nach Kenntnis von Täter oder Tat bzw. nach Rechtskraft des Urteils an den Vorstand des Verbandes zu stellen. Zur Fristwahrung eines Antrages der Hauptversammlung bzw. der Mitgliederversammlung genügt die Antragstellung an den jeweiligen Vorstand.
  2. Der Ehrenrat kann erkennen auf:
    1. a) Verweis; b) Aberkennung von Ehrungen und Auszeichnungen,
    2. Geldbußen bis 1000,-- EURO zugunsten des Verbandes,
    3. Ausschluss als Führer oder Richter an sämtlichen Prüfungsveranstaltungen des Verbandes oder einer Landesgruppe, entweder befristet oder immer,
    4. Ausschluss als Züchter des Verbandes, befristet oder für immer,
    5. Aberkennung des KlM-Zuchtrichterpatentes, befristet oder für immer,
    6. Ausschluss
  3. Das Verfahren richtet sich nach der Ehrenordnung (§ 26 der Satzung des Verbandes).
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