Verband für Kleine Münsterländer Vorstehhunde Landesgruppe Schwaben e.V.
 
Über uns
Vorstand
Chronik
Satzung
Aktuelles
Prüfungen
Zuchtschau
Zucht
Kontakt
Gästebuch
 

§ 11
Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Landesgruppe.
  2. Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung und den Abstimmungen ist jedes Mitglied berechtigt, wenn es seine Beitragspflicht im vergangenen Geschäftsjahr erfüllt hat. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
  3. Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.
  4. Auf Beschluss des Vorstandes, der der 2/3-Mehrheit bedarf, findet eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt. Wenn mindestens 10 % der Mitglieder schriftlich eine außerordentliche Mitgliederversammlung begehren, hat diese innerhalb von 4 Monaten stattzufinden. Die Frist beginnt mit dem Eingang des Begehrens beim 1. Vorsitzenden. Das Begehren muss eine eingehende schriftliche Begründung und die Anträge enthalten.
Weitere Seiten: 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10 - 11 - 12 - 13 - 14 - 15 - 16 - 17 - 18 - 19 - 20 - 21 - 22 - 23 - 24 - 25 - 26 - 27 - 28 - 29 - Download