Verband für Kleine Münsterländer Vorstehhunde Landesgruppe Schwaben e.V.
 
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  1. Die Mitgliederversammlung wird durch den 1. Vorsitzenden einberufen. Tag, Ort und Zeit sind mindestens vier Wochen vor der Versammlung unter Bekanntgabe der Tagesordnung im Mitteilungsblatt (= Vereinszeitschrift "Kleine Münsterländer" die jedes Mitglied erhält) zu veröffentlichen oder den Mitgliedern durch den Vorstand schriftlich mitzuteilen. Auf die Anpassung der Einheitssatzung aufgrund von Änderungsbeschlüssen durch die Hauptversammlung des Verbandes ist in der Tagesordnung unter Bezugnahme auf die veröffentlichte Niederschrift der Hauptversammlung hinzuweisen.
  2. Anträge an die Mitgliederversammlung können von allen Mitgliedern und Organen der Landesgruppen gestellt werden. Die Anträge müssen spätestens 1 Monat vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim 1. Vorsitzenden schriftlich eingehen. Später eingehende Anträge werden auf der Mitgliederversammlung nur dann behandelt, wenn sie in unmittelbarem Sachzusammenhang mit bereits veröffentlichten Anträgen stehen. Über die Behandlung anderer verspätet eingegangener Anträge, die nicht die Satzung betreffen dürfen, entscheidet die Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit.
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