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Die Mitgliederversammlung wird durch den 1. Vorsitzenden einberufen.
Tag, Ort und Zeit sind mindestens vier Wochen vor der Versammlung
unter Bekanntgabe der Tagesordnung im Mitteilungsblatt (= Vereinszeitschrift
"Kleine Münsterländer" die jedes Mitglied erhält)
zu veröffentlichen oder den Mitgliedern durch den Vorstand
schriftlich mitzuteilen. Auf die Anpassung der Einheitssatzung aufgrund
von Änderungsbeschlüssen durch die Hauptversammlung des
Verbandes ist in der Tagesordnung unter Bezugnahme auf die veröffentlichte
Niederschrift der Hauptversammlung hinzuweisen.
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Anträge an die Mitgliederversammlung können von allen
Mitgliedern und Organen der Landesgruppen gestellt werden. Die Anträge
müssen spätestens 1 Monat vor dem Termin der Mitgliederversammlung
beim 1. Vorsitzenden schriftlich eingehen. Später eingehende
Anträge werden auf der Mitgliederversammlung nur dann behandelt,
wenn sie in unmittelbarem Sachzusammenhang mit bereits veröffentlichten
Anträgen stehen. Über die Behandlung anderer verspätet
eingegangener Anträge, die nicht die Satzung betreffen dürfen,
entscheidet die Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit.
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