Verband für Kleine Münsterländer Vorstehhunde Landesgruppe Schwaben e.V.
 
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  1. Die Fristen zu IV. und V. können für die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung vom Vorstand mit 2/3 Mehrheit geändert werden. Die Frist für die Anträge beträgt mindestens 14 Tage.
  2. Mitglieder des Vorstandes des Verbandes haben das Recht, an allen Mitgliederversammlungen der Landesgruppe teilzunehmen. Sie haben jedoch kein Stimmrecht.
  3. Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, das vom 1. Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterschreiben und 3 Wochen nach der Mitgliederversammlung dem Präsidenten und dem Geschäftsführer des Verbandes zur Kenntnis zu geben ist.
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