§
12
Aufgaben der Mitgliederversammlung
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Aufgaben
der Mitgliederversammlung:
1. Wahl des Vorstandes
2. Bildung eines Erweiterten Vorstandes
3. Wahl des Erweiterten Vorstandes
4. Wahl der Kassenprüfer
5. Wahl der Delegierten einschließlich der Ersatzdelegierten
zur Hauptversammlung.
6. Entlastung des Vorstandes
7. Festsetzung des Beitrags und der Aufnahmegebühren
8. Abstimmung über die Anträge an die Hauptversammlung.
9. Erlass und Änderung der Satzung
10. Genehmigung des jährlichen Haushaltsplanes
11. Vorzeitige Abberufung von Vorstandsmitgliedern