Verband für Kleine Münsterländer Vorstehhunde Landesgruppe Schwaben e.V.
 
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Die Mitgliederversammlung kann mit einfacher Mehrheit Mitglieder des Vorstandes und des Erweiterten Vorstandes abberufen, wenn ihre Amtsführung und sonstiges Verhalten der Landesgruppe oder des Verbandes gegenüber schädigend sind.

 

§ 13
Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem

    1.Vorsitzenden und dem
    2. Vorsitzenden
    Schriftführer,
    Schatzmeister und
    Zuchtwart
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