Verband für Kleine Münsterländer Vorstehhunde Landesgruppe Schwaben e.V.
 
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  1. Die Vorstandsmitglieder, und zwar der 1. Vorsitzende, der Schriftführer und der Zuchtwart werden auf die Dauer von vier Jahren gewählt, die übrigen Mitglieder des Vorstandes auf drei Jahre.
  2. Der Vorstand erledigt aufgrund der Satzung nach freiem Ermessen alle Angelegenheiten der Landesgruppe außer derjenigen, die anderen Organen ausdrücklich vorbehalten sind.
  3. Der 1. und der 2. Vorsitzende bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Jeder ist einzelvertretungsbefugt.
  4. Einzelne Verbandtätigkeiten können von einer Person gleichzeitig ausgeführt werden, doch muss der Vorstand aus mindesten 3 Personen bestehen.


§ 14
1. Vorsitzender

  1. Der 1. Vorsitzende führt den Vorsitz im Vorstand, im Erweiterten Vorstand und in der Mitgliederversammlung.
  2. Er beruft die Sitzungen ein und unterschreibt die Niederschriften der Sitzungen.
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