Verband für Kleine Münsterländer Vorstehhunde Landesgruppe Schwaben e.V.
 
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  1. Er vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich.
  2. Er überwacht die finanziellen Verpflichtungen der Landesgruppe.

 

§ 15
2. Vorsitzender

Der 2. Vorsitzende vertritt den 1. Vorsitzenden, wenn dieser seine Obliegenheiten nicht wahrnehmen kann.
Dies ist nur eine Regelung im Innenverhältnis.

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