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§
16
Schriftführer
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Der Schriftführer fertigt die Niederschriften über die
Mitgliederversammlung, die Sitzungen des Vorstandes und des Erweiterten
Vorstandes und unterschreibt mit.
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Gegebenenfalls
kann das den Vorsitz führende Vorstandsmitglied einen Sitzungsschriftführer
einsetzen.
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Der
Schriftführer führt den Schriftwechsel und das Mitgliederverzeichnis
der Landesgruppe.
§
17
Schatzmeister
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Der Schatzmeister verwaltet das Vermögen, begleicht die geldlichen
Verpflichtungen und erstellt die Jahresabrechnung der Landesgruppe.
Er zieht die Beiträge ein.
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Er
erstellt den Haushaltsplan für das kommende Geschäftsjahr.
Dieser ist von der Mitgliederversammlung zu genehmigen.
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