Verband für Kleine Münsterländer Vorstehhunde Landesgruppe Schwaben e.V.
 
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§ 16
Schriftführer

  1. Der Schriftführer fertigt die Niederschriften über die Mitgliederversammlung, die Sitzungen des Vorstandes und des Erweiterten Vorstandes und unterschreibt mit.
  2. Gegebenenfalls kann das den Vorsitz führende Vorstandsmitglied einen Sitzungsschriftführer einsetzen.
  3. Der Schriftführer führt den Schriftwechsel und das Mitgliederverzeichnis der Landesgruppe.

§ 17
Schatzmeister

  1. Der Schatzmeister verwaltet das Vermögen, begleicht die geldlichen Verpflichtungen und erstellt die Jahresabrechnung der Landesgruppe. Er zieht die Beiträge ein.
  2. Er erstellt den Haushaltsplan für das kommende Geschäftsjahr. Dieser ist von der Mitgliederversammlung zu genehmigen.
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