Verband für Kleine Münsterländer Vorstehhunde Landesgruppe Schwaben e.V.
 
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§ 18
Zuchtwart

  1. Der Zuchtwart betreut das Zuchtgeschehen der Landesgruppe in enger Zusammenarbeit mit dem Verbandszuchtwart.
  2. Er genehmigt die Paarungen und hat dafür Sorge zu tragen, dass das Zuchtbuchamt des Verbandes alle für die Eintragung notwendigen Unterlagen und Informationen erhält.

 

§ 19
Pressearbeit

Die Pressearbeit der Landesgruppe obliegt dem 1. Vorsitzenden.

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