Verband für Kleine Münsterländer Vorstehhunde Landesgruppe Schwaben e.V.
 
Über uns
Vorstand
Chronik
Satzung
Aktuelles
Prüfungen
Zuchtschau
Zucht
Kontakt
Gästebuch
 

§ 23
Beschlussfassung

  1. Die Organe der Landesgruppe sind bei ordnungsgemäßer Einladung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Der Schriftführer stellt die Zahl der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder vor Eintritt in die Tagesordnung fest.
  2. Die stimmberechtigten Mitglieder der Mitgliederversammlung haben je eine Stimme.
  3. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei der Berechnung der Stimmenmehrheit zählen nur die JA- und NEIN- Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Änderung der Satzung und Auflösung der Landesgruppe bedürfen der 3/4 Mehrheit. Beschlüsse über Anträge an die Hauptversammlung zur Änderung der Satzung des Verbandes und der Einheitssatzung sowie zur Auflösung des Verbandes bedürfen für die Zustimmung durch die Delegierten in der Hauptversammlung des Verbandes ebenfalls einer Mehrheit von ¾ der Stimmen. Über jeden Antrag ist offen durch Handzeichen abzustimmen.
Weitere Seiten: 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10 - 11 - 12 - 13 - 14 - 15 - 16 - 17 - 18 - 19 - 20 - 21 - 22 - 23 - 24 - 25 - 26 - 27 - 28 - 29 - Download