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Gewählt wird, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen,
sonst durch Stimmzettel. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen
erhält. Der 1. Vorsitzende ist gewählt, wenn er die absolute
Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Erreicht ein Kandidat
die absolute Mehrheit nicht, so findet eine Stichwahl zwischen den
beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt. Im zweiten Wahlgang
ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit
entscheidet das Los, welches der Vorsitzende der Versammlung zieht.
§
24
Suchen und Schauen
Die
Verbandsprüfungen und Zuchtschauen werden von den Landesgruppen
vorbereitet und in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Die
Ergebnisse derartiger Veranstaltungen sind dem Pressewart des Verbandes
innerhalb von vier Wochen mitzuteilen.
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