Verband für Kleine Münsterländer Vorstehhunde Landesgruppe Schwaben e.V.
 
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  1. Gewählt wird, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen, sonst durch Stimmzettel. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Der 1. Vorsitzende ist gewählt, wenn er die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Erreicht ein Kandidat die absolute Mehrheit nicht, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt. Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, welches der Vorsitzende der Versammlung zieht.

 

§ 24
Suchen und Schauen

Die Verbandsprüfungen und Zuchtschauen werden von den Landesgruppen vorbereitet und in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Die Ergebnisse derartiger Veranstaltungen sind dem Pressewart des Verbandes innerhalb von vier Wochen mitzuteilen.

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