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Derjenige
Züchter, der den Pokal dreimal erhält, darf ihn endgültig
behalten. Die Landesgruppe Schwaben stellt anschließend einen
neuen Pokal zur Verfügung, der wieder auf gleiche Weise zu
vergeben ist.
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Jeder
Züchter, der an dem Züchterpokal interessiert ist, ist
dafür verantwortlich, dass die Ergebnisse der Zuchtschauen
und Prüfungen des Jahres, die für die Bewertung seiner
züchterischen Aktivitäten maßgeblich sind, bis zu
einem festgesetzten Datum des entsprechenden Jahres dem Zuchtwart
der Landesgruppe zugehen. Er bekommt vom Zuchtwart ein Erfassungsblatt
zugeschickt. Alle noch nicht erfassten Ergebnisse müssen vom
Züchter ergänzt werden, eine Kopie des Zeugnisses ist
beizufügen.
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