Unser Schatzmeister gibt zur Kenntnis:
Entsprechend unserer Satzung ist der Mitgliedsbeitrag als Jahresbeitrag, jetzt 2022, zum 31. März des laufenden Kalenderjahres fällig.
Die Erhebung der Beiträge bei Mitgliedern, die am SEPA –Lastschriftverfahren teilnehmen wird im Februar auf März 2022 unter der Gläubiger Identifikations-Nr. DE 81ZZZ00000601463 in Auftrag gegeben.
Sollten sich bei Ihnen Änderungen der Bankverbindung ergeben haben, darf ich um umgehende Nachricht, Mitteilung Ihrer IBAN, bitten.
Für die Mitglieder, die sich bisher nicht am Lastschriftverfahren beteiligt haben, ist der Jahresbeitrag bis spätestens 31. März 2021 auf unser Bankkonto bei der VOBA Göppingen
DE94 6106 0500 0227 2980 04, BIC GENODES1VGP
einzuzahlen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, bis 20. Februar 2022 hier eingehend, das SEPA-Lastschriftformular aus unserer Homepage herunterzuladen, auszufüllen und mir zukommen zu lassen.
Ich erlaube mir daran zu erinnern, dass der Vorstand in 2021 beschlossen hat, dass künftig für Erinnerungs- und Mahnschreiben eine zusätzliche Gebühr über je € 5,00 in Rechnung zu stellen ist, wofür wir um Ihr geschätztes Verständnis bitten.
Abschließend ergeht an alle Mitglieder die Bitte, Änderungen des Wohnsitzes unverzüglich unserer Schriftführerin oder dem Schatzmeister zur Kenntnis zu geben. Sie erleichtern uns damit ganz erheblich unsere ehrenamtliche Arbeit.
Danke sagt Ihr Schatzmeister Wilhelm Seitz
